Das Industrieforum der aktuellen Ausgabe von „industrie aktuell“ beschäftigt sich mit dem Thema „UVP-Novelle 2009: Beschleunigung der Genehmigungsverfahren?“.
Der österreichische Nationalrat hat am 8. Juli 2009 eine umfassende Novelle zum Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVP-Novelle 2009) beschlossen. Ausgangspunkt der Novelle war die notwendige Reaktion auf die UVP-Richtlinie der EU, die vorsieht, dass bei der Festlegung der UVP-pflichtigen Vorhaben die Sensibilität des Standorts zu berücksichtigen ist. Die entsprechenden gesetzlichen Anpassungen werden im Bereich der Industrie zu einer erweiterten Zahl an Prüfungen führen, ob eine UVP-Pflicht besteht.
Für die Wirtschaft war es im Zuge der Novelle von besonderer Bedeutung, im Gegenzug zur notwendigen Ausweitung auch Maßnahmen zur Verfahrensbeschleunigung zu setzen, da UVP-Genehmigungen im Schnitt oft doppelt so lange dauern wie gesetzlich vorgesehen und somit dringender Handlungsbedarf besteht. Im Industrieforum der vorliegenden Ausgabe von „industrie aktuell“ werden die konkreten Ansatzpunkte zur Verfahrensbeschleunigung in der UVP-Novelle einerseits aus dem Blickwinkel der in die schwierigen Verhandlungen maßgeblich involvierten Umweltabteilung der Wirtschaftskammer Österreich und andererseits aus der Perspektive zweier österreichischer Unternehmen – die bereits über reiche Erfahrung mit UVPs verfügen – diskutiert.
„Als Ergebnis intensiver Verhandlungen fanden unsere Vorschläge zur Verfahrensbeschleunigung in der Novelle ihren Niederschlag“, stellt Dr. Elisabeth Furherr, Mitarbeiterin der Abteilung für Umwelt- und Energiepolitik der Wirtschaftskammer Österreich, fest: „Die UVP-Novelle setzt somit die richtigen Signale an Investoren, die gerade in der heutigen Zeit besonders wichtig sind.“ Anhand zahlreicher Bestimmungen der Novelle zeigt sie in ihrem Beitrag, wie eine Straffung der Verfahren und mehr Transparenz sicher gestellt werden; gleichzeitig seinen neue Genehmigungshürden (Stichwort „Energieeffizienz“) aus der Novelle heraus verhandelt worden. Größte Hürde für eine tatsächliche Beschleunigung in der Praxis seinen personelle Engpässe bei den mit der Vollziehung betrauten Behörden.
Dipl.-Ing. Wolfgang Anzengruber, Vorsitzender des Vorstandes der Österreichischen Elektrizitätswirtschafts-AG (Verbund), verweist auf die weit jenseits der gesetzlich normierten Zeiträume liegende tatsächliche Verfahrensdauer bei Umweltverträglichkeitsprüfungen. Die Novelle biete in einzelnen Bereichen die Chance lange Verfahren und hohe Kosten zu vermeiden. Hinsichtlich der Abwägung von Umwelt- und Wirtschaftsinteressen sei ein tragfähiger Kompromiss erarbeitet worden, der sowohl auf die Zukunft der österreichischen Stromversorgung als auch auf den Natur- und Klimaschutz Rücksicht nimmt.
Die voestalpine hat umfangreiche Umweltverträglichkeitsprüfungsverfahren bereits abgewickelt. Nicht zuletzt auf Basis der dabei gemachten Erfahrungen wurden seitens der voestalpine in den Prozess der Vorbereitung der UVPNovelle Änderungswünsche hinsichtlich der Maßnahmen zur Verfahrensbeschleunigung vorgebracht. Diese Maßnahmen seinen zumindest teilweise durch die Novelle umgesetzt wurden, betonen Ing. Hannes Sigmund, Leiter des Bereichs Umwelt der voestalpine, und Dr. Elly Muckenhuber, stellvertretende Leiterin der Rechtsabteilung der voestalpine Stahl GmbH. Damit sei die Novelle ein Schritt in die richtige Richtung, dessen konkrete behördliche Umsetzung aber noch abzuwarten sei.