Am 28. Dezember 2012 wurde die lange erwartete Forschungsprämien-Verordnung beschlossen (BGBl. II Nr. 515/2012). Damit legt der Gesetzgeber ein völlig neues Inanspruchnahmeprozedere in der steuerlichen F&E-Förderung Österreichs fest.
Für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2011 beginnen, ist ein Gutachten der Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft mbH (FFG) als Bedingung für die Geltendmachung der Forschungsprämie gem. § 108c EStG vorzulegen. Darüber hinaus können optional, v.a. im Sinne der Rechtssicherheit für künftige F&E-Projekte, Feststellungsbescheide des Finanzamts in Anspruch genommen werden (Forschungsbestätigung – wieder unter Einbindung der FFG – bzw. Feststellungsbescheid über die Höhe der Bemessungsgrundlage).
Gerne steht Ihnen das Industriewissenschaftliche Institutes (IWI) für Fragen und Auskünfte zur neuen steuerlichen F&E-Förderung in Österreich zur Verfügung. Das IWI arbeitet seit mehr als 10 Jahren intensiv daran, Zutrittsbarrieren zum heimischen F&E-Fördersystem so niedrig wie nur möglich zu gestalten.