Die neue Forschungsprämien-Verordnung

Am 28. Dezember 2012 wurde die lange erwartete Forschungsprämien-Verordnung beschlossen (BGBl. II Nr. 515/2012). Damit legt der Gesetzgeber ein völlig neues Inanspruchnahmeprozedere in der steuerlichen F&E-Förderung Österreichs fest.

Für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2011 beginnen, ist ein Gutachten der Österreichischen Forschungsförde­rungsgesellschaft mbH (FFG) als Be­din­gung für die Geltendmachung der For­schungsprämie gem. § 108c EStG vorzulegen. Darüber hinaus kön­nen optional, v.a. im Sinne der Rechtssicherheit für künftige F&E-Projekte, Feststel­lungsbescheide des Finanz­amts in Anspruch genommen werden (Forschungsbe­stätigung – wieder unter Ein­bindung der FFG – bzw. Feststellungsbescheid über die Höhe der Bemessungs­grundlage).

Gerne steht Ihnen das Industriewissenschaftliche Institutes (IWI) für Fragen und Auskünfte zur neuen steuerlichen F&E-Förderung in Österreich zur Verfügung. Das IWI arbeitet seit mehr als 10 Jahren intensiv daran, Zutrittsbarrieren zum heimischen F&E-Fördersystem so niedrig wie nur möglich zu gestalten.

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